Satzungsänderung Vorstandserweiterung
von: Rosenresli ()
Datum: 26.05.2019
Hallo liebe Mitglieder,
unser Verein möchte die Anzahl im Vorstand erweitern. Meine Frage dazu, ist es so möglich wie nachstehend geschrieben? Oder wo gibt es Probleme bei dieser Formulierung?
Die Organe des Vereins sind der Vorstand, die Obleute, der/die Schriftführer/in, die Mitgliederversammlung und der Wirtschaftsausschuss.
1. Der Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Geschäftsführer/in und 2 weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der / die 2. Vorsitzende oder gemeinsam der/die 3. und 4. Vorsitzende/r vertreten die/den 1. Vorsitzende/n bei dessen Verhinderung in allen Rechtsfragen.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die Geschäftsführer/in.
Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt und zwar der/die 1. und 3. Vorsitzende in den Jahren mit gerader Jahreszahl, der/die 2. und 3. Vorsitzende und der/die Geschäftsführer/in in den Jahren mit ungerader Jahreszahl. Die Wiederwahl ist zulässig.
Kann das so übernommen werden in die Satzung?
Freundliche Grüße
Rosenresli