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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo liebe Mitglieder, > unser Verein möchte die Anzahl im Vorstand > erweitern. Meine Frage dazu, ist es so möglich wie > nachstehend geschrieben? Oder wo gibt es Probleme > bei dieser Formulierung? > > Die Organe des Vereins sind der Vorstand, die > Obleute, der/die Schriftführer/in, die > Mitgliederversammlung und der > Wirtschaftsausschuss. > 1. Der Vorstand besteht aus dem/der 1. > Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der > Geschäftsführer/in und 2 weiteren > Vorstandsmitgliedern. > Der / die 2. Vorsitzende oder gemeinsam der/die 3. > und 4. Vorsitzende/r vertreten die/den 1. > Vorsitzende/n bei dessen Verhinderung in allen > Rechtsfragen. > Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. > Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die > Geschäftsführer/in. > > Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 2 > Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt und > zwar der/die 1. und 3. Vorsitzende in den Jahren > mit gerader Jahreszahl, der/die 2. und 3. > Vorsitzende und der/die Geschäftsführer/in in den > Jahren mit ungerader Jahreszahl. Die Wiederwahl > ist zulässig. > > Kann das so übernommen werden in die Satzung? > Freundliche Grüße > Rosenresli
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