Re: Vertretungsbefugnis des Vorstands?
von: pfeffer ()
Datum: 06.05.2019
Ja, dass müsste gehen.
Die Frage ist aber, was eine solche Regelung bringt. Wenn ein Vorstandsmitglied ohne Beschluss des Vorstandes tätig wird, macht er sich grundsätzlich ohnehin haftbar.
Die rechtliche Verpflichtung, die für den Verein aus dem unerlaubten Handeln entsteht, kann die Regelung dagegen nicht ausschließen.