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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Okay schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo. > Wir haben bei der Eintragung unseren > Bogensportvereins eine kleine Problematik in der > Satzung, wobei ich nicht ganz weiterkomme und um > Hilfe bitte. > Die Rechtspflegerin vom Amtsgericht hat folgenden > Punkt in der Satzung beanstandet: > > § 6 Organe des Vereins > Organe des Vereins sind der Vorstand und die > Mitgliederversammlung. > (1) Dem Vorstand des Vereins obliegen die > Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die > Führung seiner Geschäfte. Der Vorstand besteht aus > dem 1.Vorsitzenden und dem 2.Vorsitzenden. Der > 1.Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und > außergerichtlich allein, bei dessen Verhinderung > vertritt der 2.Vorsitzende den Verein. > > Kommentar von der Rechtspflegerin: > "Nach §6.1 der Satzung soll nunmehr bei > Verhinderung des 1.Vorsitzenden dieser vom > 2.Vorsitzenden vertreten werden. Eine solche > bedingte Vertretungsbefugnis für den Fall der > Verhinderung ist mit Außenwirkung nicht zulässig. > Für Dritte ist nicht nachvollziehbar, ob im > Einzelfall Vertretungsbefugnis besteht oder > nicht." > > Könnte ich den Punkt folgender Maßen ändern, wäre > es dann hiermit nachvollziehbar?; > § 6 Organe des Vereins > Organe des Vereins sind der Vorstand und die > Mitgliederversammlung. > (1) Dem Vorstand des Vereins obliegen die > Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die > Führung seiner Geschäfte. Der Vorstand besteht aus > dem 1.Vorsitzenden und dem 2.Vorsitzenden. > Der 1.Vorsitzende und der 2.Vorsitzende vertreten > den Verein in allen gerichtlichen und > außergerichtlichen Angelegenheiten jeweils > alleine. Für die Innenverhältnisse wird bestimmt, > dass der 2.Vorsitzende nur bei Verhinderung des > 1.Vorsitzenden tätig werden darf. > > Gruß > Okay
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