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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ja, dass müsste gehen. > Die Frage ist aber, was eine solche Regelung > bringt. Wenn ein Vorstandsmitglied ohne Beschluss > des Vorstandes tätig wird, macht er sich > grundsätzlich ohnehin haftbar. > Die rechtliche Verpflichtung, die für den Verein > aus dem unerlaubten Handeln entsteht, kann die > Regelung dagegen nicht ausschließen.
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