USt im Zweckbetrieb
von: Gerd ()
Datum: 19.01.2019
Die Einnahmen im Zweckbetrieb, z.B. Konzerteintrittsgelder, sind mit 7 % zu versteuern. Es fallen aber auch Ausgaben an, für die Rechnungen mit 19 % ausgestelltwerden ,z.B. Tontechnik oder Beleuchtung für das Konzert.
Darf ich vom Finanzamt diese 19 % als Vorsteuer verrechnen oder benötige ich eine korregierte Rechnung mit 7 % Steuerausweis?
Vielen Dank für die Antwort