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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
USt im Zweckbetrieb
von: Gerd ()
Datum: 19.01.2019

Die Einnahmen im Zweckbetrieb, z.B. Konzerteintrittsgelder, sind mit 7 % zu versteuern. Es fallen aber auch Ausgaben an, für die Rechnungen mit 19 % ausgestelltwerden ,z.B. Tontechnik oder Beleuchtung für das Konzert.
Darf ich vom Finanzamt diese 19 % als Vorsteuer verrechnen oder benötige ich eine korregierte Rechnung mit 7 % Steuerausweis?

Vielen Dank für die Antwort

Re: USt im Zweckbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2019

>Darf ich vom Finanzamt diese 19 % als Vorsteuer verrechnen oder benötige ich eine korregierte Rechnung mit 7 % Steuerausweis?

Die Umsatzsteuer in Rechnungen an Ihren Verein (sog. Vorsteuer) richtet sich nicht nach der Besteuerung des Vereins, sondern nach der des Rechnungstellers. Es wird immer die berechnete Steuer abgezogen, egal zu welchem Steuersatz man selbst versteuert. Das führt bei Zweckbetrieben nicht selten zu einem sog. Vorsteuerüberhang - die abzugsfähige Vorsteuer ist dann größer als die selbst erhobene Umsatzsteuer.