Akzeptieren von Rechnungen übet 250 Euro
von: D. S. ()
Datum: 15.01.2019
Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und habe gleich eine Frage an die Steuerexperten hier. Laut kaufmännischer Buchführung in einem Betrieb (umsatzsteuerpflichtig), ist es ja notwendig bei Ausgabenbelege über 250 Euro eine richtige Rechnung anzufordern, der Kassenbeleg reicht da ja nicht.
Wie verhält sich dies bei einem Verein? Wann ist ein Beleg ordnungsgemäß? Reicht z. B bei einer Rechnung über 400 Euro der Kassenbeleg, da ja keine Vorsteuer geltend gemacht wird?
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Vielen Dank D. S.