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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > >Darf ich vom Finanzamt diese 19 % als Vorsteuer > verrechnen oder benötige ich eine korregierte > Rechnung mit 7 % Steuerausweis? > > Die Umsatzsteuer in Rechnungen an Ihren Verein > (sog. Vorsteuer) richtet sich nicht nach der > Besteuerung des Vereins, sondern nach der des > Rechnungstellers. Es wird immer die berechnete > Steuer abgezogen, egal zu welchem Steuersatz man > selbst versteuert. Das führt bei Zweckbetrieben > nicht selten zu einem sog. Vorsteuerüberhang - die > abzugsfähige Vorsteuer ist dann größer als die > selbst erhobene Umsatzsteuer.
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