Ehrenamtspauschale
von: Daniel ()
Datum: 01.12.2017
Hallo Herr Pfeffer,
wir haben in unserer Satzung einen Passus, dass "Tätigkeiten im Dienst des Vereins nach Maßgabe eines Vorstandsbeschlusses angemessen vergütet" werden dürfen.
Wir möchten dem Geschäftsführer unseres Vereins für Buchhaltungs- und Abschlusstätigkeiten die Ehrenamtspauschale i.H.v. 720,- Euro im Dezember noch für das ganze Jahr auszahlen. Dürfen wir dies mit dieser Formulierung überhaupt?
Wir schreiben in der Satzung nicht explizit, dass Tätigkeiten des Vorstands vergütet werden dürfen.
Würde es eventuell ausreichen, wenn wir nicht dem Geschäftsführer XY für die Vorstandstätigkeit die Vergütung zahlen, sondern dem Mitglied XY für die Erstellung der Buchhaltung / Jahresabschluss?