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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Daniel schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > wir haben in unserer Satzung einen Passus, dass > "Tätigkeiten im Dienst des Vereins nach Maßgabe > eines Vorstandsbeschlusses angemessen vergütet" > werden dürfen. > Wir möchten dem Geschäftsführer unseres Vereins > für Buchhaltungs- und Abschlusstätigkeiten die > Ehrenamtspauschale i.H.v. 720,- Euro im Dezember > noch für das ganze Jahr auszahlen. Dürfen wir dies > mit dieser Formulierung überhaupt? > Wir schreiben in der Satzung nicht explizit, dass > Tätigkeiten des Vorstands vergütet werden dürfen. > Würde es eventuell ausreichen, wenn wir nicht dem > Geschäftsführer XY für die Vorstandstätigkeit die > Vergütung zahlen, sondern dem Mitglied XY für die > Erstellung der Buchhaltung / Jahresabschluss?
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