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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstand nur teilweise neu besetzt
von: ucla88 ()
Datum: 20.03.2019

Guten Abend,

bei der letzten regulären MV konnten nur 4 von 8 Vorstandsposten besetzt werden. Gemäß Satzung ist die Geschäftsfähigkeit gewahrt. Zur regulären MV muss 3 Wochen vorher eingeladen werden.

Natürlich steht jetzt eine aßerordentliche MV an, um die restlichen Posten zu besetzen. Nach meinem Verständnis muss die Einladug dazu ebenfalls mindestens 3 Wochen vorher den Mitgliedern zugehen. Aber innerhalb welcher Frist muss das passieren? Wir wollen es zeitnah durchführen, würden aber die außerordentliche MV erst nach den Osterferien durchführen. Dann lägen aber 7 Wochen zwischen der ersten MV und dem neuen Termin. Ist das ein Problem?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Vorstand nur teilweise neu besetzt
von: pfeffer ()
Datum: 21.03.2019

Wenn die Satzung das nicht anders regelt, gelten für die außerordentliche MV die gleichen Form- und Fristerfordernisse wie für die ordentliche.

Re: Vorstand nur teilweise neu besetzt
von: ucla88 ()
Datum: 26.03.2019

Vielen Dank!