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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vollmachten nur an Mitglieder des Vereins?
von: ojay ()
Datum: 26.03.2019

In der Satzung steht...

Mitglieder des Vereins können werden:
a) natürliche Personen und Personenvereinigungen
b) juristische Personen
c) Körperschaften des öffentlichen Rechts
...
... Jedes Mitglied hat eine Stimme. Abwesende Mitglieder können sich durch ein anderes Mitglied, dem eine schriftliche Vollmacht zu erteilen ist, vertreten lassen. Ein Mitglied kann maximal 3 auf eine Vollmacht gestützte Stimmrechte ausüben. ...

Frage:
Verein-A ist Mitglied in Verein-B.
Bei Verein-B findet eine Mitgliederversammlung statt.
Verein-A (bzw. Vorsitzende/r) kann nicht an der Versammlung teilnehmen. Er überträgt sein Stimmrecht mit einer Vollmacht an einem beliebigen Verein-A-Mitglied (welches selbst nicht Mitglied in Verein-B ist).

Muß dieses Verein-A-Mitglied mit Vollmacht nicht auch Mitglied in Verein-B sein?

Danke!

Re: Vollmachten nur an Mitglieder des Vereins?
von: pfeffer ()
Datum: 26.03.2019

Das halte ich nicht für zwingend. Mitglied ist hier der Verein, nicht die Einzelperson. Auch der gesetzliche Vertreter eines Vereins (Vorstandsmitglied) muss keineswegs Mitglied des jeweiligen Vereins sein (sog. Fremdorganschaft).
Zudem lässt die Satzung ja ein Bevollmächtigung ausdrücklich zu.