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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Abwahl auf MV
von: Mikle ()
Datum: 30.05.2017

Hallo,

in unserer Satzung finden sich diese Regelungen:

"Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß vom Vorstand einberufen werden, wenn von einem Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Tagesordnung gefordert wird oder wenn es das Vereinsinteresse erfordert."

"Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand nach Anhörung und Stellungnahme unter der Maßnahme einer anschließenden Neuwahl jederzeit mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder abwählen."

Der letzte Absatz würde bedeuten, dass auf der MV auch ohne den Tagesordnungspunkt der Einladung "Wahl des Vorstands" unmittelbar nach der Abwahl eine Neuwahl durchgeführt werden darf?
Widersprechen sich die erforderlichen Quoren (2/3-Mehrheit zur Abwahl, einfache Mehrheit zur Neuwahl) ?

Re: Abwahl auf MV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.05.2017

Ich würde das "jederzeit" nicht so deuten, dass eine vorherige Ankündigung in der Tagesordnung nicht erforderlich wäre. Die Pflicht zur Ankündigung der Beschlussgegenstände bei der Einladung zur MV ist eine wichtige Mitgliederschutzklausel, die nur ausdrücklich aufgehoben werden kann.
Das scheint mir hier nicht der Fall.

Wenn die Zweidrittelmehrheit nur für die Abwahl verlangt wird, gilt sie nicht automatisch auch für die Neuwahl.