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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich würde das "jederzeit" nicht so deuten, dass > eine vorherige Ankündigung in der Tagesordnung > nicht erforderlich wäre. Die Pflicht zur > Ankündigung der Beschlussgegenstände bei der > Einladung zur MV ist eine wichtige > Mitgliederschutzklausel, die nur ausdrücklich > aufgehoben werden kann. > Das scheint mir hier nicht der Fall. > > Wenn die Zweidrittelmehrheit nur für die Abwahl > verlangt wird, gilt sie nicht automatisch auch für > die Neuwahl.
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