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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Mikle schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > in unserer Satzung finden sich diese Regelungen: > > "Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß > vom Vorstand einberufen werden, wenn von einem > Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe > der Tagesordnung gefordert wird oder wenn es das > Vereinsinteresse erfordert." > > "Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand nach > Anhörung und Stellungnahme unter der Maßnahme > einer anschließenden Neuwahl jederzeit mit > Zweidrittelmehrheit der anwesenden > stimmberechtigten Mitglieder abwählen." > > Der letzte Absatz würde bedeuten, dass auf der MV > auch ohne den Tagesordnungspunkt der Einladung > "Wahl des Vorstands" unmittelbar nach der Abwahl > eine Neuwahl durchgeführt werden darf? > Widersprechen sich die erforderlichen Quoren > (2/3-Mehrheit zur Abwahl, einfache Mehrheit zur > Neuwahl) ?
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