vereinsausschluss
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 27.05.2013
Hallo,
lt. unserer Satzung ist ein Ausschluss aus dem Verein möglich "bei Verstoß gegen die Satzung oder
aus sonstigem wichtigen Grund".
Was kann denn ein wichtiger Grund sein? Ein Mitglied verlangt den Ausschluss eines anderen, weil dieses gegen in unserer Branche übliche Verhaltensregeln (nichts gesetzlich festgeschriebenes) verstoßen hat. Ist das schon ein wichtiger Grund?
Kann man einzelne Ausschlussgründe, die nicht direkt mit dem Vereinsleben zu tun haben, in die Satzung aufnehmen? Oder kann man das sogar in die Geschäftsordnung o.ä. aufnehmen und in der Satzung nur darauf verweisen?
Vielen Dank,
jolanda wilhelm