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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
jolanda wilhelm schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > lt. unserer Satzung ist ein Ausschluss aus dem > Verein möglich "bei Verstoß gegen die Satzung > oder > aus sonstigem wichtigen Grund". > > Was kann denn ein wichtiger Grund sein? Ein > Mitglied verlangt den Ausschluss eines anderen, > weil dieses gegen in unserer Branche übliche > Verhaltensregeln (nichts gesetzlich > festgeschriebenes) verstoßen hat. Ist das schon > ein wichtiger Grund? > > Kann man einzelne Ausschlussgründe, die nicht > direkt mit dem Vereinsleben zu tun haben, in die > Satzung aufnehmen? Oder kann man das sogar in die > Geschäftsordnung o.ä. aufnehmen und in der Satzung > nur darauf verweisen? > > Vielen Dank, > jolanda wilhelm
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