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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wichtiger Grund bedeutet: Die Fortführung der > Mitgliedschaft ist für den Verein unzumutbar, weil > das Mitglied das Vereinsleben so erheblich stört. > Da scheint mir der genannte Grund unzureichend. > Die Ausschlussgründe müssen in der Satzung > geregelt sein, weil es um zentrale > Midtgliederrechte geht. Ein Verweis auf eine > Vereinsordnung, die nicht Satzungsbestandteil ist, > genügt nicht. > Die Satzung kann die Ausschlussgründe frei regeln. > Hier ist alles denkbar, was nicht willkürlich ist > oder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz > verstößt.
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