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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstand und Geschäftsführer
von: Lucy (Hilfe für Menschen in Not) ()
Datum: 28.09.2020

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

ich hätte 2 Fragen zum Vorstand / Geschäftsführer. Unser Verein hat einen Vorstand i.S.v. § 26 BGB bestehend aus 1. Vorsitzendem (angestellt), 2. Vorsitzendem (ehrenamtlich) und Schatzmeister (ehrenamtlich). Der 1. Vorsitzende ist auch der Geschäftsführer. Darüber hinaus gibt es auch einen stellvertretenden Geschäftsführer, der angestellt ist, aber nicht dem Vorstand angehört.

1. Frage: Der Vorstand ist in der Satzung verankert, die Geschäftsführer jedoch noch nicht. Inwiefern müssen der Geschäftsführer und der stellvertretende Geschäftsführer in der Satzung verankert sein?

2. Frage: Welche Angaben zu Vorstand und Geschäftsführung müssen auf dem Briefpapier des Vereins erscheinen und welche im Impressum auf der Website?

Würde es genügen, wenn Vorstand und Geschäftsführung mit Namen aufgeführt werden, also z.B.:
"Vorstand: Klaus Müller, Anton Maier, Karl Schmidt
Geschäftsführung: Klaus Müller, Martin Schneider"?

Oder muss auch ersichtlich sein, wer welche konkrete Position inne hat, also z.B.:
Vorstand: Klaus Müller (1. Vorsitzender), Anton Maier (2. Vorsitzender), Karl Schmidt (Schatzmeister)
Geschäftsführung: Klaus Müller (Geschäftsführer), Martin Schneider (stellvertretender Geschäftsführer)"?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Beste Grüße
Lucy

Re: Vorstand und Geschäftsführer
von: W. Pfeffer ()
Datum: 28.09.2020

1. Frage: Der Vorstand ist in der Satzung verankert, die Geschäftsführer jedoch noch nicht. Inwiefern müssen der Geschäftsführer und der stellvertretende Geschäftsführer in der Satzung verankert sein?

# Das wäre nur erforderlich, wenn es sich um besondere Vertreter nach BGB handelt.

2. Frage: Welche Angaben zu Vorstand und Geschäftsführung müssen auf dem Briefpapier des Vereins erscheinen und welche im Impressum auf der Website?

# Da muss nur und immer der Vorstand stehen, weil er der gesetzliche Vertreter ist.

Würde es genügen, wenn Vorstand und Geschäftsführung mit Namen aufgeführt werden, also z.B.:
"Vorstand: Klaus Müller, Anton Maier, Karl Schmidt
Geschäftsführung: Klaus Müller, Martin Schneider"?

# Einen Geschäftsführer gibt es im Vereinsrecht nicht. Es muss da also der Vorstand stehen.


Oder muss auch ersichtlich sein, wer welche konkrete Position inne hat, also z.B.:
Vorstand: Klaus Müller (1. Vorsitzender), Anton Maier (2. Vorsitzender), Karl Schmidt (Schatzmeister)
Geschäftsführung: Klaus Müller (Geschäftsführer), Martin Schneider (stellvertretender Geschäftsführer)"?

# Es genügt der Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl. Der allein ist entscheidend für gerichtliche und außergerichtliche Ansprüche gegen den Verein.

Re: Vorstand und Geschäftsführer
von: Lucy (Hilfe für Menschen in Not) ()
Datum: 01.10.2020

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Ich hätte noch 3 Rückfragen:

1. Frage: Zum Geschäftsführer auf dem Briefpapier:

a) Können auf dem Briefpapier mehr Angaben gemacht werden, als erforderlich? Dh. kann z.B. der Geschäftsführer aufgenommen werden, obwohl er nicht der gesetzliche Vertreter ist? Oder ist dies irreführend?

b) Wenn der/die Geschäftsführer besondere Vertreter nach BGB sind und in der Satzung verankert, müssten/könnten sie dann auch auf dem Briefpapier auftauchen?

3. Frage: Zum Vorstand auf dem Briefpapier:
Bei Einzelvertretungsberechtigung würde demnach 1 Vorstandsmitglied auf dem Briefpapier genügen? Wenn ja, können dennoch alle aufgeführt werden?
Und genügt hier einfach der Name / die Namen oder auch die Position im Vorstand?

Vielen Dank im Voraus!
Lucy

Re: Vorstand und Geschäftsführer
von: W. Pfeffer ()
Datum: 01.10.2020

a) Können auf dem Briefpapier mehr Angaben gemacht werden, als erforderlich? Dh. kann z.B. der Geschäftsführer aufgenommen werden, obwohl er nicht der gesetzliche Vertreter ist? Oder ist dies irreführend?

# Wenn klar ist, wer gesetzlicher Vertreter ist, gibt es da keine Bedenken.

b) Wenn der/die Geschäftsführer besondere Vertreter nach BGB sind und in der Satzung verankert, müssten/könnten sie dann auch auf dem Briefpapier auftauchen?

# Nein, er hat keine Gesamtvertretungsvollmacht. Die hat als gesetzlicher Vertreter nur der Vorstand.

3. Frage: Zum Vorstand auf dem Briefpapier:
Bei Einzelvertretungsberechtigung würde demnach 1 Vorstandsmitglied auf dem Briefpapier genügen? Wenn ja, können dennoch alle aufgeführt werden?
# Ganz richtig.
Und genügt hier einfach der Name / die Namen oder auch die Position im Vorstand?
# Der Name genügt.

Re: Vorstand und Geschäftsführer
von: Lucy ()
Datum: 06.10.2020

Vielen Dank für die großartige Unterstützung! :)

Re: Vorstand und Geschäftsführer
von: Lucy ()
Datum: 08.10.2020

Ich habe doch noch eine Frage dazu: Meine Vereinskollegen möchten auf dem Briefpapier nicht differenzieren zwischen dem Vorstand i.S.v. § 26 BGB und dem erweiterten beratenden Vorstand, sondern alle unter der Überschrift "Vorstand" auflisten. D.h. dann wäre nicht erkennbar, wer gesetzlicher Vertreter ist und wer nicht, sondern es sind alle Vorstände aufgelistet.

Daher meine Frage: Ist das ein Problem? Wenn ja, woraus ergibt sich dieses?

Re: Vorstand und Geschäftsführer
von: pfeffer ()
Datum: 09.10.2020

Es gilt: Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB muss angegeben werden, der erweiterte Vorstand kann angegeben werden.
Das gilt übrigens nicht für jeden Brief, sondern nur für solche mit rechtlicher Wirkung ("Willenserklärungen", Rechnungen).