Geschäftsordnung
von: JürgenK ()
Datum: 14.05.2020
Hallo,
vielfach wird in Vereinssatzungen auf eine Geschäftsordnung verwiesen (z.B bei Regelungen zu regelmässigen Sitzungen von 'engerem' oder 'erweitertem' Vorstand, von Sub-Abteilungen, etc).
Meine Frage: worauf bezieht sich denn eine G.O.? Ich meine präziser: ist der Begriff, der Inhalt, was kann / darf / darf nicht in einer GO geregelt werden, eigentlich irgendwo im BGB niedergelegt? Oder ist der Begriff 'GO' nicht (in irgendeinem Sinne) genormt, also "schwammig" (wie es ja leider oft mit deutschen Gesetzen so ist) ?
Was ist also "Geschäftsordnung" überhaupt für ein (juristischer) Begriff?
Danke für informative Beiträge
JK
(PS: ich selber bin kein Jurist !)