Nicht bekanntes Vereins-Organ
von: JuergenK ()
Datum: 14.05.2020
Guten Tag , ich habe heute noch eine Frage.
Zunächst die Vorbemerkung: unser Verein hat (vor > 50 Jahren) einmal ein Erbe erhalten. Dazu wird (seit ich in dem Verein bin, seit >25 Jahren) regelmässig ein sog. "Vermögensausschuss" auf der Mitgliederversammlungen gewählt (ähnlich turnus mässig, also ca alle 3 Jahre; dies sind auch - soweit ist ja alles sauber - nicht in sonstigen Ämtern befindliche Mitglieder).
Zusätzlich zu dem erweiterten Vorstand kommen eben diese Mitglieder des Verm.ausschusses zusammen (soll heissen: sie kommen >zusätzlich< zu den Vorstandssitzungen mit dazu), um z.B in den letzten 10-15 Jahren zu entscheiden, in welchen Sparanlagen/Festgeldern/Kommunalobligationen etc) das Geld angelegt werden soll (heutzutage gibt es ja keine Zinsen mehr)
Meine Frage: in unserer Satzung finde ich allerdings keine Festlegung oder "Definition" eines solchen Vermögensausschusses.
Ist so ein Gremium (oder sagt man "Organ" ?) denn nicht "zwingend" in der Satzung aufzuführen (zusammen mit Rechten, Pflichten, und so weiter, wie z.B. Wahlperioden, Ersatzmitglieder) ?
JK