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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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JürgenK schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > vielfach wird in Vereinssatzungen auf eine > Geschäftsordnung verwiesen (z.B bei Regelungen zu > regelmässigen Sitzungen von 'engerem' oder > 'erweitertem' Vorstand, von Sub-Abteilungen, > etc). > > Meine Frage: worauf bezieht sich denn eine G.O.? > Ich meine präziser: ist der Begriff, der Inhalt, > was kann / darf / darf nicht in einer GO geregelt > werden, eigentlich irgendwo im BGB niedergelegt? > Oder ist der Begriff 'GO' nicht (in irgendeinem > Sinne) genormt, also "schwammig" (wie es ja leider > oft mit deutschen Gesetzen so ist) ? > > Was ist also "Geschäftsordnung" überhaupt für ein > (juristischer) Begriff? > > Danke für informative Beiträge > > JK > > (PS: ich selber bin kein Jurist !)
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