Re: Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: pfeffer ()
Datum: 11.03.2020
Mittlerweile ist der 1. Vorsitzender auch schon aus dem Verein ausgetreten. Wenn ich das richtig gelesen habe könnte er ja trotzdem eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, oder? Aber viel wichtiger, er will es gar nicht.
# Das sollte er sich überlegen, weil er evtl. schadenersatzpflichtig gemacht werden kann.
Also noch mal klar die Frage dürfen in dieser Situation die beiden Vertreter, trotz eb. ungültiger Satzung, alsbald eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen?
# Das geht nur, wenn sie vertretungsberechtigt sind. Was nach obiger Darstellung nicht der Fall wäre.