Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Holger schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > folgender Frage, da ich total überfordert bin. > In einer Vereinssatzung steht folgender > Paragraph: > Der Vorstand des Vereins besteht aus dem/der > Vorsitzenden und zwei Stellvertretern/innen. > Dem/der Vorsitzenden obliegt die Geschäfts- und > Kassenführung. Der/die Vorsitzende vertritt den > Verein alleine. Im Verhinderungsfalle wird er/sie > von den Stell- > vertretern/innen gemeinschaftlich vertreten. > Wenn jetzt der Vorsitzende sein Amt niederlegt, > können die Stellvertreter den Verein weiterführen > oder ist das kein verhinderungsfall, da > dauerhaft. > Also ist der Verein dann handlungsunfähig oder > handlungsfähig. Rücken die Stellvertreter nach zum > ersten Vorsitzenden oder bleiben beide > Stellvertreter, Stellvertreter. Da der Verein > alleine vom ersten Vorsitzenden geführt wird, wäre > der Verein dann ja handlungsunfähig? Oder zählt > der Wegfall des ersten Vorsitzenden unter einem > verhinderungsfall? > Vielen Dank für eure Mühe! > Liebe Grüße > Holger
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