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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > mit meinen Worten, laut Vereinssatzung Muss der > Vorstand aus 3 Personen bestehen. Der Passus der > Vertretung ist ungültig. Und somit fehlt einer im > Vorstand. Habe ich das so richtig verstanden? > > # Ja, ganz richtig. > > und der Vorstand kann auch nicht hilfsweise ein > Mitglied einberufen da er nicht handlungsfähig > ist? > > # Nur, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt. > > also ist wirklich die einzigste Lösung der > notvorstand bis zur ausserordentlichen > mitgliederversammlung. > > # Nein, das VR würde hier keinen Notvorstand > bestellen. > > Keine andere Chance, sehe ich das richtig? > > # Es muss umgehend eine MV einberufen werden. Das > darf auch der ausgeschiedene Vorstand. > > > Und dessen sind sie sich sicher? > > # Ja.
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