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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Private Nutzung eines PKW gemeinnütziger Verein
von: besta ()
Datum: 15.10.2019

Guten Abend,

es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein (Arbeitgeber) mit einem Geschäftsführer der ein monatliches, sozialversicherungspflichtiges Gehalt bezieht. Der Geschäftsführer nutzt täglich einen PKW (Eigentum des Vereins) für den Weg zur Arbeitsstätte und zurück. Er zahlt für die Nutzung 30 Euro Benzingeld pro Monat. Das war ein Beschluss des alten Vorstandes der sich komplett aufgelöst hat. Eine Nutzungsvereinbarung zwischen AG und AN gibt es nicht. Meine Fragen hierzu:

1. Muss die Nutzung des Wagens im Arbeitsvertrag vereinbart werden?

2. Stellt die private Nutzung des Wagens zur Arbeitsstätte und zurück, einen geldwerten Vorteil dar, der entsprechend versteuert (Lohnsteuer/SV) werden muss?

3. Muss ein Fahrtenbuch (oder 1% Regelung) geführt werden um die private Nutzung zu dokumentieren? Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass darüber hinaus private Fahrten mit dem PKW unternommen werden?

4. Es steht innerhalb des Vorstandes die Meinung im Raum, dass kein geldwerter Vorteil besteht, weil der Verein als Arbeitgeber den Wagen gegen Entgelt (die 30€ im Monat) zur Verfügung stellt und somit auch nichts versteuert werden muss? Für meine Begriffe wird die Sachleistung als geldwerter Vorteil mittels Fahrtenbuch oder 1% (+0,03%) Regelung ermittelt und entsprechend mit dem Lohn besteuert. Oder liege ich da falsch?

5. Was ist richtig und welche rechtliche resp. steuerrechtliche Konsequenzen könnte dies nach sich ziehen? Vorausgesetzt die bisherige Verfahrensweise ist nicht rechtens.

Vielen Dank im Voraus. MFG

Re: Private Nutzung eines PKW gemeinnütziger Verein
von: pfeffer ()
Datum: 15.10.2019

1. Muss die Nutzung des Wagens im Arbeitsvertrag vereinbart werden?
# Ja, das ist zu empfehlen, weil gerade bei Gemeinnützigen immer der Rechtsanspruch auf eine Leistung klargestellt sein muss. Sonst besteht der Verdacht auf eine unentgeltliche Zuwendung.

2. Stellt die private Nutzung des Wagens zur Arbeitsstätte und zurück einen geldwerten Vorteil dar, der entsprechend versteuert (Lohnsteuer/SV) werden muss?
# Ja, die Fahrten zur ersten Arbeitsstätte können nicht steuerfrei erstattet werden. Die Lohnsteuer kann aber pauschaliert werden.

3. Muss ein Fahrtenbuch (oder 1% Regelung) geführt werden um die private Nutzung zu dokumentieren? Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass darüber hinaus private Fahrten mit dem PKW unternommen werden?
# Wenn nicht die gesamte Nutzung des Fahrzeugs gewährt wird, wird ein Fahrtenbuch erforderlich sein, um den privaten Nutzungsanteil nachzuweisen.

4. Es steht innerhalb des Vorstandes die Meinung im Raum, dass kein geldwerter Vorteil besteht, weil der Verein als Arbeitgeber den Wagen gegen Entgelt (die 30€ im Monat) zur Verfügung stellt und somit auch nichts versteuert werden muss?
# Wenn die 30 Euro die wirklichen Kosten decken, wäre das richtig. Die wirklichen Kosten sind aber nicht nur der Treibstoff.

Für meine Begriffe wird die Sachleistung als geldwerter Vorteil mittels Fahrtenbuch oder 1% (+0,03%) Regelung ermittelt und entsprechend mit dem Lohn besteuert. Oder liege ich da falsch?
# Die wirkliche Nutzung muss ermittelt werden, sonst kann nicht festgestellt werden, ob die 30 Euro angemessen sind.

5. Was ist richtig und welche rechtliche resp. steuerrechtliche Konsequenzen könnte dies nach sich ziehen? Vorausgesetzt die bisherige Verfahrensweise ist nicht rechtens.
# s.o.