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Heckenschnitt
von: boernie53 ()
Datum: 27.04.2017

Hallo,
seitdem wir den Vorstand besetzen , knappe zwei Jahre, kämpfen wir darum, dass die Hecken auf drei Meter Wegebreite zurück zu schneiden sind, um Entsorgungs- und Rettungsfahrzeugen Platz zu machen. Bei Gründung der Anlage, wurden die Wege extra so angelegt. Wir arbeiteten mit selbstgefertigten Aushängen und auch Schriftstücken vom Verband. Ein paar Hartnäckige wollen aber nicht mitmachen und schneiden aus Protest nicht. Auf der diesjährigen MV gaben wir den 15.05 als letzten Termin vor. Ich denke, es wird weiterhin der Starrsinn mancher Pächter das gesetzte Ziel vereiteln.
Meine Überlegung: Nach einer nochmaligen Frist von 14 Tagen (schriftlicher, persönlicher Bescheid), wird die Hecke wegeseitig von anderen Mitgliedern geschnitten, die noch Gemeinschaftsstunden ableisten müssen und der betroffene Pächter bezahlt deren Stunden nach unserem Stundensatz, oder es wird eine Firma bestellt, die die Aufgabe erledigt und vom Pächter wird der Betrag angemahnt.
Ich denke, da sich die betroffene Heckenseite auf der Gemeinschaftsflächenseite befindet, ist mein Vorhaben rechtens, oder?

Ich danke im Voraus für kompetente Antworten
boernie53

Re: Heckenschnitt
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.04.2017

Sind denn diese Verpflichtungen in der Satzung geregelt?
Sonst ist das keine vereinsrechtliche Fragestellung, sondern eine des Pachtverhältnisses.

Re: Heckenschnitt
von: boernie53 ()
Datum: 01.05.2017

Hallo,
nein, in der Satzung ist dazu nichts verankert. Betrifft die Gartenordnung, bzw. den Einzelpachtvertrag.

Gruß boernie53

Re: Heckenschnitt
von: Kizu ()
Datum: 02.05.2017

Als nicht-Kleingärtner kenne ich die Regeln in den Standard-Pachtverträgen nicht.

Zu den Gemeinschaftsarbeiten gehört doch in der Regel auch die Anlagen- und Wegepflege? Dann würde ich da kein rechtliches Problem sehen, wenn andere Mitglieder ihre Pflichtstunden dort ableisten. Außer dass es natürlich zu "guten" zwischenmenschlichen Beziehungen beiträgt, die von anderen verweigerte Arbeit zu übernehmen. Und die Pflichtstunden dann vielleicht in anderen Bereichen fehlen :-(

Re: Heckenschnitt
von: boernie53 ()
Datum: 13.05.2017

Danke, so sehe ich das auch.Inzwischen ist es so, dass die meisten Gärtner ihre Pflicht erfüllt haben, bzw. dran arbeiten. Nur einer ist eigensinnig. Er schrieb mir einen Brief, indem er sich auf den NABU beruft, der sagt von 01.03.-30.09. ist Hecke schneiden gestrichen, wegen der gefiederten Freunde. Wenn diese Zeit um ist, schneidet er. Sollte ich darauf weiter bestehen, Abmahnungen zu verteilen, zeigt er mich wegen Nötigung an. Ich erwiderte darauf hin, dass wir das Ziel schon im Februar besprachen und genug Zeit seit September vorigen Jahres dafür war. Nun werde ich sehen. Denke ich muss in den sauren Apfel beißen und die versprochene Abmahnung schreiben. Ich weiß nur noch nicht genau wie. Laut unseres Fachberaters verletzt es eventuell die Persönlichkeitsrechte, wenn andere die Hecke schneiden.

Re: Heckenschnitt
von: Hardy ()
Datum: 14.05.2017

§ 25
Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten
Gebüsch, Hecken, Bäume, Röhrichtbestände oder ähnlichen Bewuchs in der Zeit vom 1. März bis zum
30. September abzuschneiden, zu roden oder auf sonstige Weise zu zerstören; ausgenommen davon ist eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft.

Quelle: Sächsisches Naturschutzgesetz
Vollzitat: Sächsisches Naturschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321), das zuletzt durch Artikel 57 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130) geändert worden ist.

Ergänzt eben Eure Gartenordnung wie angeführt. Dann ist es keine Nötigung, sondern Pflicht der Vereinsmitglieder/Pächter des Gartens. So sinngemäß findest Du es auch in Deinem BL.

Hardy aus Sachsen

Re: Heckenschnitt
von: Hardy ()
Datum: 14.05.2017

Meine ergänzende Frage: ist die Abmahnung als eine Sanktion in der Satzung verankert?

Hardy aus Sachsen

Re: Heckenschnitt
von: boernie53 ()
Datum: 17.05.2017

Hallo,
die Abmahnung ist in der Satzung verankert. Zum Heckenschnitt steht in der Gartenordnung, außer Höhe, und Begrenzung: Die Formhecken dürfen über die Gartengrenze nicht hinauswachsen. Bei einem Pflegeschnitt der Formhecke ist auf Vogelschutz zu achten.

Damit ist ja eigentlich alles gesagt. Kein Hinweis auf irgendwelche Verbote, also erlaubt.
Übrigens hat der Problemgärtner scheinbar auch mal in die Gartenordnung gesehen, denn gestern hat er angefangen, seine Hecke zu schneiden.

Ich bedanke mich!!!
boernie53