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Eigenwilliger Ehrenvorsitzender
von: SHG Oberes Schussental ()
Datum: 16.01.2017

Wir sind eine kleine Selbsthilfegruppe und dummerweise ein Verein (sowas kann man auch als Initiative machen). Nun hat sich unser Vereinsgründer (der Verein ist erst 6 Jahre alt) zum Ehrenvorsitzenden machen lassen und führt sich auf, als wäre er jetzt der Obervorsitzender auf Lebenszeit und trägt seine sogenannten Verdienste wie eine Monstranz vor sich her. Wir halten das für lächerlich und überheblich.
Wir haben ihm deutliche gemacht, dass er trotz des Ehrentitels keine Sonderrechte und Sonderaufgaben hat. In der Satzung ist diesbezüglich nichts geregelt. Er respektiert unsere Beschlüsse aber nicht und besteht darauf, den Verein nach außen hin als Patientenberater und "Grüßgottaugust" zu vertreten. Unserer Beurteilung nach ist er aber dafür weder kompetent noch entspricht sein Auftreten unserer Vorstellung und das haben wir ihm deutlich vermittelt. Seine beleidigende Reaktionen möchte ich hier nun nicht aufführen. Auch schwärzt er uns nach außen hin als seiner nicht würdig an, was wir als Vereinsschädigend empfinden. Inzwischen verwendet er eigenmächtig ohne Zustimmung des aktuellen Vorstandes Mitgliederlisten und sonstige Vereinsinsignien für Aussendungen privaten Charakters. Abgesehen davon, dass seine Mitteilungen an "Mitglieder, Freunde und Angehörige" nur peinlicher Selbstprofilierung dient, sehen wir die Verantwortung über die Verwendung von Mitgliedsdaten beim gewählten Vorstand. Dies haben wir ihm auch früh schon mitgeteilt, ihm die Verwendung für private Belange verboten und die Vernichtung der Mitgliedsdaten aus einer Zeit als Vorsitzender gefordert. Um das Porto zum Beispiel für seine Neujahrsserienbriefe zu sparen, verwendet er den Vereinstempel und erschleicht sich so den kostenlosen Versandservice einer Gesundheitsorganisation, die in der Regel gemeinnützigen Organisationen zusteht. Um diese Ärgernisse - sie erfordern inzwischen mehr Zeit und Energie als unsere soziale Arbeit - abzuschaffen, erwägen wir zu mindestens mal eine Abmahnung mit Androhung des Vereinsausschlusses. Welche Chancen haben wir, dem Mann endlich deutlich zu machen, dass der sich auf den "Altenteil" zurückzieht - er ist ja wie alle anderen Mitglieder und Interessenten willkommen - oder aber ihn loszuwerden. Danke schon mal für Ihre Beurteilungen und Ratschläge.
Freundlichst
Hermann

Re: Eigenwilliger Ehrenvorsitzender
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.01.2017

Sie haben alle Möglichkeiten den Ehrenvorstand loszuwerden:
1. Seine Absetzung. Dann fordern Sie die Herausgabe aller Unterlagen und Schlüssel. Das lässt sich auch gerichtlich durchsetzen.
2. Ein Vereinsausschluss ist schwieriger, wird aber nicht erforderlich sein, weil er als einfaches Mitglied keine besonderen Befugnisse hat.

Erfahrungsgemäß ist das meist nicht so sehr ein rechtliches Problem. Man muss solchen Leuten klar machen, dass eine Mehrheit gegen sie steht. Die rechtlichen Möglichkeiten muss man oft gar nicht ausspielen.

Re: Eigenwilliger Ehrenvorsitzender
von: SHG Oberes Schussental ()
Datum: 18.01.2017

Vielen Dank für die schnelle und aufschlussreiche Antwort. Vielleich hilft schon die Androhung des Titelentzugs und dann sehen wir weiter. Danke nochmals
Hermann