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Vorstandswahl
von: GeneV ()
Datum: 20.01.2017

Guten Tag Herr Pfeffer,
auf Ihre interessante Homepage bin ich über die Bürgerstiftung-Chemnitz aufmerksam geworden.

Ich habe folgende Frage:
Unser gemeinnützige Verein wurde am 7.10.2014 gegründet.
Der Vorstand wird laut Satzung „für 3 Jahre gewählt und bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt".

Die nächste Wahl steht also um den 7.10.2017 an.
Der Vorstand würde die Wahl gern in Verbindung mit der Jahreshauptversammlung, im März 2018, durchführen.
Wir sind unsicher, ob dies rechtlich zulässig ist?

Mit freundlichen Grüßen
Karl Reiners

Generationengemeinschaft Chemnitz-Rabenstein
und Umland e. V.
Stellvertr. des Vorsitzenden
Oberrabensteiner Str. 3c
09117 Chemnitz
Tel.: 0371.212965

Re: Vorstandswahl
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.01.2017

Da der Vorstand ja noch im Amt ist, gibt es da keine Probleme, solange die Mitglieder und der Vorstand selbst keine Einwände haben. Das Registergericht jedenfalls kann keine Bedenken haben.