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Umsatzsteuer
von: Kizu ()
Datum: 12.10.2016

Hallo,

ich stelle die Frage hier in dieser Rubrik, weil sie nicht direkt mit dem Vereinsrecht/Vereinsbesteuerung zu tun hat.

Wir fallen als Verein unter die Kleinunternehmer-Regelung und vertreiben selbst aufgenommene CDs und Bücher. Diese werden tlw. auch über Großhändler vertrieben. Auf unseren Rechnungen weisen wir keine Umsatzsteuer aus sondern verweisen auf die Kleinunternehmer-Regelung.

Wenn wir die CD an den Großhändler für 6 Euro abgeben, dieser die CD für 10 Euro verkauft. Was bedeutet das für den Großhändler? Muss dieser die Umsatzsteuer auf die vollen 10 Euro abführen oder nur für die Differenz von 4 Euro?

Re: Umsatzsteuer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.10.2016

Bemessungsgrundlage für den Händler ist immer sein Verkaufspreis (hier also die 10 Euro), nicht der Einkaufspreis und auch nicht der Roherlös.

Re: Umsatzsteuer
von: Kizu ()
Datum: 19.10.2016

Danke.

Also "trägt" er quasi die Umsatzsteuer für den Kleinunternehmer mit?

Für uns als Verein könnte es ja egal sein, wie der Händler die Umsatzsteuer ansetzen muss, allerdings sollten wir dann beim Händler-Rabatt berücksichtigen, dass der Rabatt effektiv durch die Umsatzsteuer wieder geschmälert wird.

(Hintergrund: Das Produkt soll für den Endkunden möglichst einheitlich 10 Euro kosten, sowohl bei Bestellung vom Verein als auch bei Bestellung beim Händler.)

Re: Umsatzsteuer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.10.2016

Also "trägt" er quasi die Umsatzsteuer für den Kleinunternehmer mit?

Nein, weil Sie würden die Umsatzstzeuer ja aufschlagen, wenn Sie keine Erlöseinbußen haben wollen.
Der Nettobetrag (und das ist ausschlaggebend) ist der gleiche.

Re: Umsatzsteuer
von: Kizu ()
Datum: 19.10.2016

Nochmal für mich, der auf der Leitung steht :-)
(Buchhaltung mit Umsatzsteuer ist bei mir sehr sehr lange her)

a) Verein-Kleinunternehmer verkauft die CD selbst für 10 Euro, führt keine Umsatzsteuer ab.

b) Verein-Kleinunternehmer verkauft die CD an den Händler für 6 Euro. Verein führt keine Umsatzsteuer ab.
Der Händler verkauft die CD für 10 Euro weiter, führt Umsatzsteuer von 1,60 Euro (19 % auf 8,40 Euro) ab.
Dem Händler stehen dann also 10 - 6 - 1,60 = 2,40 Euro zur Verfügung aus er seine eigenen Kosten finanziert bzw. Gewinn erzielt.

(Hab hier die Herstellungskosten/Einkaufspreise des Vereins beiseite gelassen, wenn die CD den Verein beispielsweise 2 Euro gekostet hat, sind dabei 0,32 Euro vom Presswerk als Umsatzsteuer abgeführt worden).

Der Verein hat den Vorteil, dass er selbst keine Umsatzsteuer abführt, also die 19 % auf ( 6 - 2 = ) 4 Euro 'spart'.

Der Händler kann keine Vorsteuer auf die 6 Euro anrechnen und muss die 19 % auf die vollen 10 Euro abführen. Dem Händler sind also wirtschaftlich gesehen Kleinunternehmer als Lieferanten entweder nicht so lieb oder er muss einen höheren Verkaufspreis durchsetzen. Wenn er den Rabatt von 40 % auch netto für sich haben will, muss er die CD also für 11,90 Euro verkaufen?

Wenn ich als Verein die CD einheitlich für 10 Euro verkauft sehen will, sollte ich also den Händlern auskömmliche Rabatte einräumen. 40 % könnten da schon fast zu knapp sein.

Re: Umsatzsteuer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.10.2016

Wäre der Verein kein Kleinunternehmer, würde er 6 Euro netto (!), also zzgl. Umsatzsteuer berechnen. Sonst würde er ja weniger Ertrag haben. Für den Wiederverkäufer bleibt sich das also gleich.
Lediglich durch dem Vorsteuerabzug könnte sich für den Verein eine andere Kalkulation ergeben.

Re: Umsatzsteuer
von: Kizu ()
Datum: 19.10.2016

Danke für Ihre Geduld mit mir :-)