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Kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ich stelle die Frage hier in dieser Rubrik, weil > sie nicht direkt mit dem > Vereinsrecht/Vereinsbesteuerung zu tun hat. > > Wir fallen als Verein unter die > Kleinunternehmer-Regelung und vertreiben selbst > aufgenommene CDs und Bücher. Diese werden tlw. > auch über Großhändler vertrieben. Auf unseren > Rechnungen weisen wir keine Umsatzsteuer aus > sondern verweisen auf die > Kleinunternehmer-Regelung. > > Wenn wir die CD an den Großhändler für 6 Euro > abgeben, dieser die CD für 10 Euro verkauft. Was > bedeutet das für den Großhändler? Muss dieser die > Umsatzsteuer auf die vollen 10 Euro abführen oder > nur für die Differenz von 4 Euro?
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