Re: Ausschank von alkoholischen Getränken durch Jugendliche?
von: Kizu ()
Datum: 15.08.2016
> Dürfen U16-jährige während einer öffentlichen
> Veranstaltung beim Ausschank von alkoholischen
> Getränken eingesetzt werden?
Das würde ich lieber vermeiden, finden vielleicht nicht alle Eltern okay.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist es zwar möglich (vollendetes 15. Lebensjahr!) aber es gelten die "üblichen" Einschränkungen, z.B. keine Beschäftigung nach 22 Uhr. Auch dürfen sie dadurch nicht "sittlichen Gefahren" ausgesetzt werden.