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Kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > > Dürfen U16-jährige während einer öffentlichen > > Veranstaltung beim Ausschank von alkoholischen > > Getränken eingesetzt werden? > > Das würde ich lieber vermeiden, finden vielleicht > nicht alle Eltern okay. > > Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist es zwar > möglich (vollendetes 15. Lebensjahr!) aber es > gelten die "üblichen" Einschränkungen, z.B. keine > Beschäftigung nach 22 Uhr. Auch dürfen sie dadurch > nicht "sittlichen Gefahren" ausgesetzt werden.
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