Re: Beschlussfassung
von: ugoetze ()
Datum: 10.08.2012
Eine 2/3-Mehrheit ist eine Rechenformel zur Ermittlung, ob eine ausreichende Mehrheit an Stimmen erreicht wird. Dieses gilt gleichermaßen für Mitgliederversammlungen und für Vorstands- oder andere Beschlüsse.
Ihre Frage geht richtigerweise von der Anzahl der abgegebenen Stimmen aus.
An Beispielen mache ich die vorzunehmenden Berechnungen deutlich:
Der Vorstand soll aus 10 Personen bestehen.
Wenn alle 10 Personen sich an der Abstimmung beteiligen und wenn 10 gültige Stimmen abgegeben sind, ist die 2/3-Mehrheit erreicht bei 7 Ja-Stimmen.
Wenn sich 6 Personen unter der vorstehenden Prämisse beteiligen, ist die Mehrheit bei 4 Stimmen erreicht.
(Hinweis: Anders als bei der "einfachen" Mehrheit, bei der mehr als die Hälfte der Stimmen erforderlich ist, reicht bei 2/3-Mehrheit die exakte Berechnung)
Wenn sich 5 Personen beteiligen, ist 2/3-Mehrheit = 4 Stimmen.
Immer ist zu rechnen: Zahl der gültigen Ja/Nein-Stimmen geteilt durch 3, das Ergebnis multipliziert mit 2
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
Weiter hinzuweisen ist auf Satzungsbestimmungen, wonach Beschlüsse nur gefasst werden können, wenn eine genannte Mindestzahl an Mitgliedern anwesend ist oder sich an der Abstimmung beteiligt.