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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine 2/3-Mehrheit ist eine Rechenformel zur > Ermittlung, ob eine ausreichende Mehrheit an > Stimmen erreicht wird. Dieses gilt gleichermaßen > für Mitgliederversammlungen und für Vorstands- > oder andere Beschlüsse. > > Ihre Frage geht richtigerweise von der Anzahl der > abgegebenen Stimmen aus. > An Beispielen mache ich die vorzunehmenden > Berechnungen deutlich: > > Der Vorstand soll aus 10 Personen bestehen. > Wenn alle 10 Personen sich an der Abstimmung > beteiligen und wenn 10 gültige Stimmen abgegeben > sind, ist die 2/3-Mehrheit erreicht bei 7 > Ja-Stimmen. > Wenn sich 6 Personen unter der vorstehenden > Prämisse beteiligen, ist die Mehrheit bei 4 > Stimmen erreicht. > (Hinweis: Anders als bei der "einfachen" Mehrheit, > bei der mehr als die Hälfte der Stimmen > erforderlich ist, reicht bei 2/3-Mehrheit die > exakte Berechnung) > Wenn sich 5 Personen beteiligen, ist 2/3-Mehrheit > = 4 Stimmen. > > Immer ist zu rechnen: Zahl der gültigen > Ja/Nein-Stimmen geteilt durch 3, das Ergebnis > multipliziert mit 2 > > Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben > außer Betracht. > > Weiter hinzuweisen ist auf Satzungsbestimmungen, > wonach Beschlüsse nur gefasst werden können, wenn > eine genannte Mindestzahl an Mitgliedern anwesend > ist oder sich an der Abstimmung beteiligt.
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