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Handlungsfähigkeit
von: Sportbegeistert ()
Datum: 04.07.2024

Guten Tag,
Unser 2. Vorsitzender liegt seid 2 Wochen im Koma gibt es irgendwas zu beachten?

Zum Verein
BGB-Voratand 3 Personen mehrheitlich Beschlussfähig (1. Vorsitzender und Kassier meines Erachtens Beschlussfähig)

Er hat eine Vollmacht ausgestellt an eine dritte Person, darf diese in seinem Namen den Posten ausüben?

Eine Wiederwahl (auch hier liegt eine Einverständnis Erklärung vor) möglich trotz Koma?

Müssen wir die Mitglieder unterrichten?

Danke für die Antwort

Re: Handlungsfähigkeit
von: pfeffer ()
Datum: 04.07.2024

Anders als oft vermutet besteht hier kein Problem. Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter des Vereins, es kann aber auch jede andere Person den Verein vertreten, die bevollmächtigt wird. Das kann auch stillschweigend geschehen (Duldungsvollmacht).
Probleme gibt es eigentlich nur, wenn ein Vertragspartner auf der Vertretung durch den gesetzlichen Vertreter besteht und das tun meist nur Zuwendungsgeber.

Zu Neuwahl des Vorstandes: Wollen sie ernsthaft jemanden wählen, der im Koma liegt?