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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Anders als oft vermutet besteht hier kein Problem. > Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter des > Vereins, es kann aber auch jede andere Person den > Verein vertreten, die bevollmächtigt wird. Das > kann auch stillschweigend geschehen > (Duldungsvollmacht). > Probleme gibt es eigentlich nur, wenn ein > Vertragspartner auf der Vertretung durch den > gesetzlichen Vertreter besteht und das tun meist > nur Zuwendungsgeber. > > Zu Neuwahl des Vorstandes: Wollen sie ernsthaft > jemanden wählen, der im Koma liegt?
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