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Busfahrt für Vereine?
von: Namenlos ()
Datum: 27.05.2024

Hallo,

hoffe, mir kann jemand für folgende Situation weiterhelfen:

N ist seit vielen Jahren ehrenamtlich engagiert in diversen Vereinen, Verbänden etc. und hatte dort u.a. Vorstandsämter inne.
Mittlerweile ist N überall nur noch "einfaches" Mitglied.

N veranstaltet aber schon seit Jahren regelmäßig für drei dieser Vereine/Verbände/... immer wieder Ein-Tages-Busfahrten: früher jeweils eine Fahrt pro Verein, mittlerweile nur noch eine Fahrt für alle drei Vereine zusammen.

Konkret handelt es sich um folgende drei:
- kirchlicher Verband/"Verein", ist an eine Kirchengemeinde "angeschlossen"; hat keine Satzung, keine Eintragung etc.
- Ortsgruppe eines deutschlandweit agierenden kirchlichen Vereins; nicht eingetragener Verein, hat aber vermutlich Satzung und Gemeinnützigkeit
- Ortsverband einer politischen Partei, e.V.-Status

Diese Fahrten sollen sich grds. an die Mitglieder dieser Vereine/Verbände richten, jedoch kann grds. jeder auf diesen Fahrten mitfahren.

N gibt im Vorhinein Einladungen an alle Mitfahrer heraus und schreibt hierauf den Ablaufplan (Abfahrtszeiten; geplante Uhrzeiten der Aktivitäten wie bspw. Besichtigungen, Stadtführung, Schiffsfahrt, "gemütliches Beisammensein" in einem Café/Restaurant etc.; geplante Ankunftszeit) sowie die Gebühr pro Teilnehmer. Unmittelbar auf der Fahrt selbst wird der Teilnehmerbetrag in bar eingesammelt und im Anschluss die Kosten wie Busfahrt, Führungen etc. bezahlt.
Über das private Bankkonto von N werden keine Zahlungen die Fahrt betreffend abgewickelt; alles läuft soweit in bar.

Wichtig: N schreibt auf die Einladungen den Namen aller drei Vereine und nennt diese als Veranstalter der Busfahrten. N selbst nennt sich hier "Reiseleiter"
Die Veranstalter haben jedoch nicht offiziell zugestimmt, dass sie auch tatsächlich der Veranstalter der Busfahrt sind, schon gar nicht, dass sie zu dritt gleichzeitig als Veranstalter agieren.
Eine offizielle schriftliche Beauftragung seitens der Vereine/deren Vorstände liegt nicht vor. Mündliche Absprachen haben jedoch sehr wahrscheinlich vor längerer Zeit stattgefunden.
Den Vorständen ist es also sicherlich bewusst, dass Fahrten durchgeführt werden bzw. sie dulden es.

N fährt die Einladungsschreiben an die Mitfahrer aus oder verschickt diese per Post.

Gewinne werden idR nicht realisiert, jedenfalls besteht keine Beabsichtigung. Höchstens kleinerei Überschüsse werden generiert.

Meine Fragen:

1. Wer ist tatsächlich Veranstalter?
Ist N tatsächlich kein Veranstalter, nur weil auf dem Einladungsschreiben andere als Veranstalter genannt werden?

2. Betreibt N bereits ein Gewerbe?

3. Ist das Vorgehen überhaupt zulässig oder wie könnte man die Sache ggf. "sauber" lösen?

4. Benötigt N Versicherungen? Wenn ja, welche?

5. Welche Haftungsrisiken bestehen ggf.?
Bsp: Ein Teilnehmer verletzt sich auf der Fahrt.


Danke!!!

Re: Busfahrt für Vereine?
von: pfeffer ()
Datum: 27.05.2024

1. Wer ist tatsächlich Veranstalter?
Ist N tatsächlich kein Veranstalter, nur weil auf dem Einladungsschreiben andere als Veranstalter genannt werden?

# Nein. Es können aber die Grundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht greifen.

2. Betreibt N bereits ein Gewerbe?

# Das setzt Erwerbsmäßigkeit voraus, also eher nicht.

3. Ist das Vorgehen überhaupt zulässig oder wie könnte man die Sache ggf. "sauber" lösen?

# Sauber ist es, wenn jeder der genannten wird auch tatsächlich zustimmt.

4. Benötigt N Versicherungen? Wenn ja, welche?

# Ja, verpflichtend eine Reiseveranstalterversicherung und besser auch eine Haftpflichtversicherung.

5. Welche Haftungsrisiken bestehen ggf.?
Bsp: Ein Teilnehmer verletzt sich auf der Fahrt.

# Das wäre ein solches Risiko. Es bleibt aber die Frage des Verschuldes. Das dürfte eventuell das Busunternehmer treffen

Re: Busfahrt für Vereine?
von: Namenlos ()
Datum: 31.05.2024

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> 1. Wer ist tatsächlich Veranstalter?
> Ist N tatsächlich kein Veranstalter, nur weil auf
> dem Einladungsschreiben andere als Veranstalter
> genannt werden?
>
> # Nein. Es können aber die Grundsätze der
> Duldungs- und Anscheinsvollmacht greifen.
>
> 2. Betreibt N bereits ein Gewerbe?
>
> # Das setzt Erwerbsmäßigkeit voraus, also eher
> nicht.
>
> 3. Ist das Vorgehen überhaupt zulässig oder wie
> könnte man die Sache ggf. "sauber" lösen?
>
> # Sauber ist es, wenn jeder der genannten wird
> auch tatsächlich zustimmt.
>
> 4. Benötigt N Versicherungen? Wenn ja, welche?
>
> # Ja, verpflichtend eine
> Reiseveranstalterversicherung und besser auch eine
> Haftpflichtversicherung.
>
> 5. Welche Haftungsrisiken bestehen ggf.?
> Bsp: Ein Teilnehmer verletzt sich auf der Fahrt.
>
> # Das wäre ein solches Risiko. Es bleibt aber die
> Frage des Verschuldes. Das dürfte eventuell das
> Busunternehmer treffen



Was meinen Sie mit "Reiseveranstalterversicherung"? Ich finde hier nur Reiseveranstalterhaftpflicht...
Oder ist damit ein und dasselbe gemeint?
Weil wenn man sich das oben durchliest, könnte man meinen, es sei dasselbe...

Oder meinen Sie eine Reiseveranstalter-Insolvenz-Versicherung?

Re: Busfahrt für Vereine?
von: Namenlos ()
Datum: 31.05.2024

Und: Müsste N diese Versicherungen je auf sich persönlich oder auf die Vereine abschließen?

Vereine natürlich eher schwierig, denke ich, weil es sich ja um drei Vereine handelt...

Re: Busfahrt für Vereine?
von: pfeffer ()
Datum: 31.05.2024

Und: Müsste N diese Versicherungen je auf sich persönlich oder auf die Vereine abschließen?

# Versicherung muss sich der Veranstalter.

Re: Busfahrt für Vereine?
von: Namenlos ()
Datum: 01.06.2024

Was meinen Sie oben mit "Reiseveranstalterversicherung"? Ich finde hier nur Reiseveranstalterhaftpflicht...
Oder ist damit ein und dasselbe gemeint?
Weil wenn man sich das oben durchliest, könnte man meinen, es sei dasselbe...

Oder meinen Sie eine Reiseveranstalter-Insolvenz-Versicherung?

Re: Busfahrt für Vereine?
von: pfeffer ()
Datum: 01.06.2024

Oder meinen Sie eine Reiseveranstalter-Insolvenz-Versicherung?

# Genau. Ein Haftpflichtversicherung wird sich aber auch empfehlen.