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Sommerfest
von: WG ()
Datum: 11.05.2022

Hallo Hr. Pfeffer,
in unserem Verein planen wir dieses Jahr ein Sommerfest für unsere Mitglieder auf Kosten des Vereins.
Unsere Mitglieder sind Kinder!
Geplant ist eine Bootstour, d.h. die Eltern werden dabei sein.
Dürfen wir als Verein die Kosten für die Eltern übernehmen? Gilt hier die 40,-€-Grenze/Jahr und Mitglied?
In welchen Bereich fallen nun diese Ausgaben?

Vielen Dank im Voraus.
Schatzmeister

Re: Sommerfest
von: pfeffer ()
Datum: 11.05.2022

Die Übernahme der Kosten für die Eltern wäre im Rahmen der Annehmlichkeitengrenze möglich.
U.U. kann man die Eltern aber auch als Betreuungspersonal betrachten, für das die Kosten natürlich übernommen werden dürfen.