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Ratlos!
von: Zauberkeks ()
Datum: 27.06.2021

Guten Abend!

Ich bin seit ca 3 Jahren Mitglied eines Vereins, welcher gegründet wurde, um steuerliche Vorteile genießen zu können.
Genaugenommen geht es um eine Discothek. Mit dem Betreiber war ich sehr gut befreundet und als er mich fragte, ob ich Mitglied sein möchte, sagte ich natürlich zu. Es fanden regelmäßig Vereinstreffen statt, wo alles mögliche besprochen wurde.
Wir als Verein waren also immer auf dem Laufenden.
Auch die Gemeinnützigkeit wurde uns anerkannt.
Ich muss ehrlich zugeben, ich bin nicht bestens im Bilde, was genau der Verein für die Discothek für steuerliche Vorteile mit sich bringt.
Ich habe im Verein den Posten des Schriftführers und hab einfach immer nur das getan, was man mir sagte.
Nun ist leider der Betreiber der Discothek verstorben und hat die Disco an eine seiner Töchter überschrieben.
Seitdem gab es nur noch 2-3 Treffen und wir wurden über nichts mehr informiert und aus allem rausgehalten. Es gab diesen Verein also wirklich nur noch, um Steuern zu sparen. Soweit ich weiss, muss der Betreiber der Disco weniger bezahlen für z.b. Vergnügungssteuer oder GEMA. Um uns mundtot zu machen, durften wir immer gratis rein und haben ein kleines Taschengeld für Getränke bekommen.
Wir als Verein wollten aber gerne mal in Erscheinung treten, aber alles was wir vorschlagen, wurde von dem neuem Besitzer abgeschmettert. Irgendwann haben wir es dann aufgegeben, mal aktiv zu werden.
Auf den Flyern der Disco wurde immer das "e.V." mit draufgeschrieben.
Das führte dazu, dass das Finanzamt von uns die Steuererklärungen der letzten Jahre haben wollte.
Ich teilte dann dem Finanzamt schriftlich mit, dass wir nie einen einzigen Cent eingenommen haben. Erklärte dem Finanzamt die Lage, dass der Besitzer gestorben sei und wir als Verein uns im Hintergrund halten, um den neuen Besitzern Zeit zu geben, sich in ihre neue Situation zurecht zu finden. Dann kam Corona und seitdem ist die Disco geschlossen.
Nun dürfen ja Discotheken wieder öffnen, so auch unsere Disco. Wir als Verein wissen natürlich von gar nichts. Sehen es nur bei FB, dass "unsere" Disco wieder öffnet.
Wir boten Hilfe bei den Vorbereitungen an, aber das wurde komplett ignoriert.
Uns liegt aber diese Discothek sehr am Herzen, weil es das Lebenswerk von dem Verstorbenen war.
In der Coronazeit wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt. Wir hatten auch nicht darum gekämpft, da die Disco ja eh geschlossen ist u wir nicht wussten, ob sie überhaupt wieder öffnet.
Heisst die Aberkennung, dass sie jetzt, bei der Wiedereröffnung keine steuerlichen Vorteile mehr durch unseren Verein haben?
Am Mittwoch treffe ich mich nach über einem Jahr mal wieder mit dem Vorstand.
Da will ich auch das alles nochmal ansprechen.
Im Netz gibt es so unendlich viel zu lesen, dass ich hier nun einfach verständliche Antworten auf meine Fragen erhoffe.
Sollte man den neuen Betreibern sagen, dass sie das "e.V." in den Flyern weglassen sollen, weil sonst das Finanzamt denkt, wir als Verein nehmen die Gelder ein?

Re: Ratlos!
von: pfeffer ()
Datum: 28.06.2021

Welches vertragliche Verhältnis besteht denn mit dem Discobetreiber?
Natürlich kann der nicht im Namen des Vereins auftreten. Das kann man ihm (auch gerichtlich) untersagen.

Dass Discotheken gemeinnütig sind, gilt nur unter sehr speziellen Voraussetzungen. Insofern war das wohl eine fragwürdige Steuergestaltung.

Re: Ratlos!
von: Zauberkeks ()
Datum: 28.06.2021

Es gibt gar keinen Vertrag zwischen der Discothek und unserem Verein.

Ich dachte auch schon daran, am Mittwoch ein Schriftstück fertig zu machen, wo wir den Betreiber auffordern, das "e.V." in Zukunft wegzulassen.
Persönlich reden ist mit dem leider nicht möglich, weil man da nur runtergeputzt wird.
Er sagte auch mal, wenn wir was wollen, sollen wir es schriftlich einreichen.
Und durch den Schriftverkehr haben wir dann auch etwas in der Hand, zum Beweis für das Finanzamt.

Re: Ratlos!
von: pfeffer ()
Datum: 28.06.2021

Es gibt gar keinen Vertrag zwischen der Discothek und unserem Verein.

# Das ist natürlich ungünstig, weil damit insbesondere die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten und die Ansprüche unklar sein können. Andererseits kann damit der Verein auch schneller "raus". Die Frage ist aber, welche Art von Vertrag hier eigentlich zustande kam. Wie sah denn die Kooperation konkret aus?

Re: Ratlos!
von: Zauberkeks ()
Datum: 28.06.2021

Oh je, du stellst Fragen, die ich leider nicht beantworten kann. Und erfragen kann ich sie auch nicht, weil der neue Betreiber ja nicht mit uns spricht und auch 2. Vorsitzende im Verein ist. Er beteiligt sich aber null. Er seht halt nur auf dem Papier, mehr nicht.
Das hat der Verstorbene leider so gemacht.
Unser Kassenwart ist inzwischen leider auch verstorben.
Am liebsten würde ich diesen Verein auflösen, aber soweit ich mich belesen habe, ist auch das nicht so einfach machbar.
Niemand im Verein macht sich Gedanken außer ich und der 1. Vorsitzende.
Der Rest steht einfach nur auf dem Papier, mehr nicht.
Ich treffe mich am Mittwoch mit dem 1. Vorsitzenden, vielleicht weiss der mehr.
Ach, das ist doch echt eine blöde Situation.
Der Verstorbene hat damals den Verein ins Leben gerufen. Der Verein war aber erst richtig durch, als er dann schon verstorben war und nun stehen wir da und wissen von nichts.
Natürlich kenne ich die Satzung und auch alle Mitglieder, aber das wars dann auch.