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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Welches vertragliche Verhältnis besteht denn mit > dem Discobetreiber? > Natürlich kann der nicht im Namen des Vereins > auftreten. Das kann man ihm (auch gerichtlich) > untersagen. > > Dass Discotheken gemeinnütig sind, gilt nur unter > sehr speziellen Voraussetzungen. Insofern war das > wohl eine fragwürdige Steuergestaltung.
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