Betriebskostenabrechnung an Vereine
von: Zornböschen ()
Datum: 05.01.2021
Eine Verein in Sachsen-Anhalt nutzt einen Sportraum einer Gemeinde und ist vertraglich gebunden, die Betriebskosten zu übernehmen. Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018 wurde am 19.12.2020 zugestellt.
Frage: Gelten die Fristen für die Betriebskostenabrechnung von Vermietern auch für Kommunen/ Gemeinden, die Räume an Vereine vermieten?