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Zornböschen schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Verein in Sachsen-Anhalt nutzt einen > Sportraum einer Gemeinde und ist vertraglich > gebunden, die Betriebskosten zu übernehmen. Die > Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018 wurde > am 19.12.2020 zugestellt. > Frage: Gelten die Fristen für die > Betriebskostenabrechnung von Vermietern auch für > Kommunen/ Gemeinden, die Räume an Vereine > vermieten?
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