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Kostenerstattung für Vereinsmitglied
von: Klaus ()
Datum: 17.07.2020

Hallo zusammen,

unser Verein führt im Jahr mehrere Infostände im Rahmen seiner Aufklärungsarbeit in verschiedenen Städten von Deutschland durch. Dabei werden die entstehenden Kosten der Vorstandsmitglieder (Reise- und Verpflegungskosten) direkt vom Verein beglichen.
Die Vorstandsmitglieder sind alle ehrenamtlich tätig und erhalten keinerlei finanzielle Auszahlungen für ihre Arbeit.

Bei diesen Infoständen unterstützt uns immer ein Vereinsmitglied durch seine Anwesenheit und die Bereitstellung von Standmaterialien (Tische, Standzelt)

Meine Frage:
Kann man diesem Vereinsmitglied dessen in diesem Zusammenhang entstehen Reisekosten auch über den Verein erstatten?

In der Satzung des Vereins steht dazu nur Folgendes:

"Die Arbeit der Vereinsmitglieder ist ehrenamtlich. Aufwendungsersatz und eine angemessene
Vergütung werden gewährt. Die Höhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins."

Grüße Klaus

Re: Kostenerstattung für Vereinsmitglied
von: pfeffer ()
Datum: 17.07.2020

Das gibt es gar keine Bedenken.

Re: Kostenerstattung für Vereinsmitglied
von: Klaus ()
Datum: 17.07.2020

Vielen Dank für die Antwort.

In seltenen Fällen kommt es auch zu Übernachtungskosten. Wären diese auch mit inbegriffen?

Re: Kostenerstattung für Vereinsmitglied
von: pfeffer ()
Datum: 17.07.2020

Ja, wenn es für die Tätigkeit erforderlich ist zu übernachten und die Kosten angemessen sind.

Re: Kostenerstattung für Vereinsmitglied
von: Klaus ()
Datum: 17.07.2020

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Sie haben uns sehr geholfen.

Viele Grüße
Klaus