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Klaus schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > unser Verein führt im Jahr mehrere Infostände im > Rahmen seiner Aufklärungsarbeit in verschiedenen > Städten von Deutschland durch. Dabei werden die > entstehenden Kosten der Vorstandsmitglieder > (Reise- und Verpflegungskosten) direkt vom Verein > beglichen. > Die Vorstandsmitglieder sind alle ehrenamtlich > tätig und erhalten keinerlei finanzielle > Auszahlungen für ihre Arbeit. > > Bei diesen Infoständen unterstützt uns immer ein > Vereinsmitglied durch seine Anwesenheit und die > Bereitstellung von Standmaterialien (Tische, > Standzelt) > > Meine Frage: > Kann man diesem Vereinsmitglied dessen in diesem > Zusammenhang entstehen Reisekosten auch über den > Verein erstatten? > > In der Satzung des Vereins steht dazu nur > Folgendes: > > "Die Arbeit der Vereinsmitglieder ist > ehrenamtlich. Aufwendungsersatz und eine > angemessene > Vergütung werden gewährt. Die Höhe wird von der > Mitgliederversammlung festgelegt. > Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck > des Vereins fremd sind oder durch > unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt > werden. > Mittel des Vereins dürfen nur für die > satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die > Mitglieder > erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des > Vereins." > > Grüße Klaus
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