Re: Reisekostenerstattungen
von: pfeffer ()
Datum: 23.02.2019
Darf der Verein den Schülern und der Lehrerin die Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegung (jeweils nur die steuerlichen Pauschalen!) erstatten?
# Da gibt es keine Bedenken. Hier gilt nichts anders als z.B. für Schulausflüge, die ja Teil des pädagogischen Angebots sind und damit satzungszweckbezogen.
Dürfen wir statt dessen auch max. die 40 Euro aus den Lohnsteuerrichtlinien (Aufmerksamkeit) für jeden Teilnehmer jährlich auszahlen, wenn uns im Gegenwert die Reisekostenbelege eingereicht werden?
# Das ist wie gesagt nicht erforderlich, weil die Reisekosten ja zweckbezogene Ausgaben sind.