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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Darf der Verein den Schülern und der Lehrerin die > Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegung (jeweils > nur die steuerlichen Pauschalen!) erstatten? > > # Da gibt es keine Bedenken. Hier gilt nichts > anders als z.B. für Schulausflüge, die ja Teil des > pädagogischen Angebots sind und damit > satzungszweckbezogen. > > Dürfen wir statt dessen auch max. die 40 Euro aus > den Lohnsteuerrichtlinien (Aufmerksamkeit) für > jeden Teilnehmer jährlich auszahlen, wenn uns im > Gegenwert die Reisekostenbelege eingereicht > werden? > > # Das ist wie gesagt nicht erforderlich, weil die > Reisekosten ja zweckbezogene Ausgaben sind.
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