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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Reisekostenerstattungen
von: Daniel ()
Datum: 22.02.2019

Hallo Herr Pfeffer,
unser Schulförderverein betreibt eine Schülerzeitung als Zwechbetrieb. Einige Schüler sind mit einer Lehrerin von unserer Schule in NRW nach Berlin zu einer Preisverleihung für die Schülerzeitung gefahren. Darf der Verein den Schülern und der Lehrerin die Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegung (jeweils nur die steuerlichen Pauschalen!) erstatten?
Dürfen wir statt dessen auch max. die 40 Euro aus den Lohnsteuerrichtlinien (Aufmerksamkeit) für jeden Teilnehmer jährlich auszahlen, wenn uns im Gegenwert die Reisekostenbelege eingereicht werden?
Alle Teilnehmer sind keine Vereinsmitglieder, ist dies für eine der Varianten relevant?

Re: Reisekostenerstattungen
von: pfeffer ()
Datum: 23.02.2019

Darf der Verein den Schülern und der Lehrerin die Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegung (jeweils nur die steuerlichen Pauschalen!) erstatten?

# Da gibt es keine Bedenken. Hier gilt nichts anders als z.B. für Schulausflüge, die ja Teil des pädagogischen Angebots sind und damit satzungszweckbezogen.

Dürfen wir statt dessen auch max. die 40 Euro aus den Lohnsteuerrichtlinien (Aufmerksamkeit) für jeden Teilnehmer jährlich auszahlen, wenn uns im Gegenwert die Reisekostenbelege eingereicht werden?

# Das ist wie gesagt nicht erforderlich, weil die Reisekosten ja zweckbezogene Ausgaben sind.