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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vereinsbezogene Zahlungen aus Privatmitteln
von: OsunSeyi ()
Datum: 17.02.2019

Hallo allerseits und ein schönes WE,

Unserem gemeinnützigen Verein wurde seinerzeit die Freistellung entzogen, weil die Vermögenstrennung zwischen mir (als Vereinsvorsitzenden) und der Vereinskasse nicht angemessen nachvollziehbar war.

Hintergrund ist, daß wir ein Projekt in Westafrika fördern und ich nicht nur beträchtliche Summen zur Unterstützung beitrage, sondern auch schon mal vereinsbezogene Rechnungen aus privaten Mitteln bezahle.

Im Zuge der von uns durchgeführten Schulveranstaltungen mit Referenten aus Westafrika ist es auch immer wieder vorgekommen, daß ich umgekehrt auch Summen aus der Vereinskasse für private Zwecke entnehmen musste.

Es war zwar offensichtlich, daß ich wesentlich mehr einzahle, und mich keineswegs aus der Vereinskasse bereichere, darüber hinaus wurde auch über alle finanziellen Vorgänge Buch geführt und alle Quittungen gesammelt, trotzdem führte dies aber letzlich zum Entzug der Freistellung wegen mangelnder Trennung von Privat- und Vereinsvermögen.

Gerettet hat uns das (nachträgliche) Erstellen eines Vereinsjournals, in denen alle vereinsbezogene Zahlungen aus Privatmitteln als Darlehen meinerseits an den Verein verbucht werden, und umgekehrt Entnahmen meinerseits aus der Vereinskasse als Darlehens-Rückzahlungen verbucht wurden.

Die Tabelle mit diesen private Darlehen und -Rückzahlungen wurde dann dem FA gesondert vorgelegt, was dieses auch -zunächst- akzeptiert hat.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Beispiel Vereinsjournal:

10.10.18 | Reisekrankenversicherung | Kassse: 0 € | Konto: 0 € | ideeller Bereich: 0 € | Zweckbetrieb: -100 €

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
korrespondierend Tabelle der privaten Darlehen:

10.10.18 | Reisekrankenversicherung | Darlehen gegeben: 100 € | Darlehen zurück: 0 €

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Also in der Jahresabrechnung:

ideeller Betrieb: 0 €
Zweckbetrieb: -100 € Reisekrankenversicherung

Vereinsausgaben: -100 €
davon private Darlehen: 100 €
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Diese Vorgehensweise wurde bisher vom FA akzeptiert, wobei mir aber nicht klar ist, in wie weit das FA das Journal und die beigelegte Tabelle der privaten Darlehen überhaupt eingesehen hat.

Im Wesentlichen wurde uns die Freistellung wohl aufgrund der erkennbaren Bemühung um klare Buchführung wieder zuerkannt, und mein Steuerberater hat die Jahresendabrechnung aufgrund der vorgelegten Unterlagen ja auch "abgenommen".

Nun sagt mein Steuerberater aber, ich hätte einfach nur Glück, daß das FA diese Praxis bisher akzeptiert hat, solle das aber schleunigst ändern:

Die Trennung zwischen Vereinsvermögen und Privatvermögen sei in der oben ausgeführten Praxis *nicht* akzeptabel.
Wenn ich Darlehen an den Verein geben würde, müssten diese auch als solche im Vereinsjournal explizit auftauchen.

Im o.G. Beispiel der Reisekrankenversicherung taucht aber im Vereinsjournal *kein* explizit von mir an den Verein gegebenes Darlehen auf:

Im "Zweckbetrieb" werden die 100 € zwar als Ausgabe verbucht, dem korrespondiert aber weder eine Kontobewegung noch eine Ausgabe aus der Vereinskasse!

Natürlich handelt es sich um eine Überweisung mit entsprechender Belegbarkeit durch Kontoauszüge:
Aber eben von meinem Privatkonto, und daher auch nur in der Tabelle "private Darlehen" erkennbar.

Diese Art Zahlungspraxis und Buchführung hat aber über die Jahre immer genau so stattgefunden, und die Tabellen lassen eine Nachvollziehbarkeit ja durchaus zu. In der Jahresendabrechnung werden alle Zahlungen korrekt berücksichtigt.

Nun aber muss ich fragen, unter welchen Umständen vereinsbezogene Zahlungen aus Privatmitteln als Darlehen *generell* statthaft sind?

Womöglich muss über das Darlehen jeweils eine Art Vertrag oder Vereinbarung zwischen mir und dem Verein geschlossen werden?
Und wenn sie denn statthaft sind: Wie muss ich sie korrekt verbuchen?

Da ich nun relativ zügig die Unterlagen für die Vereinsprüfung fertig stellen muss, wende ich mich hilfesuchend an Sie!

mit vielen Grüßen,
Thomas Brötje



Edited 7 time(s). Last edit at 17.02.2019 by OsunSeyi.

Re: Vereinsbezogene Zahlungen aus Privatmitteln
von: Mieze ()
Datum: 17.02.2019

Hallo,

geben Sie Ihr Darlehenan den Verein in die Vereinskasse oder noch besser in die Bank des Vereins. Dann ist es offiziell und der Verein kann vom Vereinskonto seine Ausgaben begleichen. Dann muss auch der Darlehensbetrag nicht genau in Höhe der Ausgaben sein.

Re: Vereinsbezogene Zahlungen aus Privatmitteln
von: pfeffer ()
Datum: 17.02.2019

Nun aber muss ich fragen, unter welchen Umständen vereinsbezogene Zahlungen aus Privatmitteln als Darlehen *generell* statthaft sind?

# Da gibt es kein Problem. Schon gar nicht, wenn das Darlehen zinslos ist.
Es muss halt sauber dargestellt werden. Der Begriff "Privatentnahme" darf in einer Vereinsbuchhaltung auf keinen Fall auftauchen.

Re: Vereinsbezogene Zahlungen aus Privatmitteln
von: OsunSeyi ()
Datum: 17.02.2019

Der Finanzbeamte schaut in's Vereinsjournal und findet dort:

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10.10.18 | Reisekrankenversicherung | Kassse: 0 € | Konto: 0 € | ideeller Bereich: 0 € | Zweckbetrieb: -100 €
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Zusätzlich hat er von mir eine Tabelle "private Darlehen" bekommen, die sich selbstverständlich auf mein Privatkonto bezieht.
Dort findet er die Überweisung der Reisekrankenversicherung, die ein an den Verein gegebenes privates Darlehen ausweist, mit dem die Summe für den Verein bezahlt wurde:

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
10.10.18 | Reisekrankenversicherung | Darlehen gegeben: 100 € | Darlehen zurück: 0 €
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

In der Jahresabrechnung würde nun stehen:

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
...............ideeller Betrieb: 0 €
..................Zweckbetrieb: -100 € (für Reisekrankenversicherung)

.........Vereinsausgaben: -100 €
davon private Darlehen: 100 €
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Das ist natürlich nur ein Beispiel, das Vereinsjournal ist voll davon!
Dort sind natürlich saubere Spalten zu finden, [Kasse:] ist dann die Spaltenüberschrift.

In der Tabelle der privaten Darlehen ist "Darlehen gegeben: 100 €" die ganz konkrete Überweisung von meinem Konto zum Konto der Reisekrankenversicherung!
Ein explizit vorher für diesen Zweck auf die Vereinskasse überwiesenes Darlehen existiert nicht.

Die ganz konkrete Überweisung von meinem Konto zum Konto der Reisekrankenversicherung *ist* das Darlehen, darum taucht die Summe im Vereinsjournal auch nur unter "Zweckbetrieb" auf (und nicht unter Kontoausgaben).

Darum ja auch die Überschrift "Vereinsbezogene Zahlungen aus Privatmitteln", verbucht als Darlehen an den Verein.
Belegt durch eine extra Tabelle "private Darlehen".

Abgesehen davon taucht der Begriff "Privatentnahme" nicht auf, statt dessen die Formulierung "Rückzahlung privater Darlehen" (was ja auch stimmt).

Die Frage ist, ob diese Art der Verbuchung statthaft ist, und weiter, ob evtl. darüber hinaus beispielsweise eine Quittierung für ein gegebenes Darlehen nötig ist.

Wie gesagt ist mein Steuerberater der Auffassung, daß Privatvermögen und Vereinsvermögen bei der jetzigen Verbuchungspraxis nicht hinreichend getrennt ist.



Edited 7 time(s). Last edit at 17.02.2019 by OsunSeyi.

Re: Vereinsbezogene Zahlungen aus Privatmitteln
von: W. Pfeffer ()
Datum: 17.02.2019

.........Vereinsausgaben: -100 €
davon private Darlehen: 100 €

Ich schätze hier liegt das Missverständnis: Das Darlehen hat in der EÜR nichts zu suchen. Es ist kein Ertrag.
Eigentlich sollte das Darlehen dem FA deshalb gar nicht auffallen, wenn es nicht eine Vermögensaufstellung verlangt.

Re: Vereinsbezogene Zahlungen aus Privatmitteln
von: OsunSeyi ()
Datum: 17.02.2019

Nun ja, wenn es aber nun doch das Journal sehen will... was dann?
Müsste der Vorgang nicht so ausschauen, wie von Mieze dargestellt?

Also erst eine Überweisung von 100 € von meinem Privatkonto auf das Vereinskonto verbucht als "Darlehen" und in einem weiteren Vorgang vom Vereinskonto auf das Konto der Versicherung?

Das Problem scheint für meinen Steuerberater zu sein, daß ich *direkt* von meinem Konto aus zahle (ohne den "Umweg" über das Vereinskonto).

Er möchte, daß eine zweite Tabelle "private Darlehen" als Zusatz zum Vereinsjournal möglichst gar nicht existiert... Diese ist aber unglücklicherweise seit Jahren vollkommen unentbehrlich.

Ich habe mich wegen dieser Art der Abrechnung nie gescheut, Vereinsrechnungen direkt von meinem Privatkonto aus zu bezahlen.

PS Hat bisher auch niemand deswegen etwas gesagt



Edited 1 time(s). Last edit at 17.02.2019 by OsunSeyi.

Re: Vereinsbezogene Zahlungen aus Privatmitteln
von: pfeffer ()
Datum: 17.02.2019

Das Problem scheint für meinen Steuerberater zu sein, daß ich *direkt* von meinem Konto aus zahle (ohne den "Umweg" über das Vereinskonto).

# Das ist aber kein Problem, wenn es buchhalterisch wie erforderlich in zwei Buchungen dargestellt wird.


Er möchte, daß eine zweite Tabelle "private Darlehen" als Zusatz zum Vereinsjournal möglichst gar nicht existiert... Diese ist aber unglücklicherweise seit Jahren vollkommen unentbehrlich.

# Verstehe ich auch nicht. Ich würde es aber nicht "private Darlehen" nennen, sondern einfach "Darlehen".

Re: Vereinsbezogene Zahlungen aus Privatmitteln
von: OsunSeyi ()
Datum: 17.02.2019

"Das ist aber kein Problem, wenn es buchhalterisch wie erforderlich in zwei Buchungen dargestellt wird."

Wie sollte das konkret ausschauen?
Ist das in der Form, wie ich es oben dargestellt habe, ok?

Also Tabelle Vereinsjournal:

10.10.18 | Reisekrankenversicherung | Kassse: 0 € | Konto: 0 € | ideeller Bereich: 0 € | Zweckbetrieb: -100 €

extra Tabelle Darlehen:

10.10.18 | Reisekrankenversicherung | Darlehen gegeben: 100 € | Darlehen zurück: 0 €


und betreffs der Jahresabrechnung:
"Das Darlehen hat in der EÜR nichts zu suchen. Es ist kein Ertrag."



Edited 2 time(s). Last edit at 17.02.2019 by OsunSeyi.

Re: Vereinsbezogene Zahlungen aus Privatmitteln
von: pfeffer ()
Datum: 17.02.2019

Ist das in der Form, wie ich es oben dargestellt habe, ok?

# Ganz genau.

Re: Vereinsbezogene Zahlungen aus Privatmitteln
von: OsunSeyi ()
Datum: 17.02.2019

Vielen Dank !!