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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufteilung Tätigkeitsbereiche
von: Lisa ()
Datum: 31.01.2019

Guten Tag! Ich habe ein paar Fragen betreffend der vier Tätigkeitsbereiche eines gemeinnützigen Vereins.

Kurz ein paar Infos zu unserem Verein:
In unserer Satzung ist der Zweck des Vereins folgendermaßen definiert:
„Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung einschließlich der Studentenhilfe, die
Förderung der Kunst und Kultur, die Förderung der Denkmalpflege sowie die Förderung mildtätiger Zwecke.“
Diese Zwecke verwirklichen wir insbesondere durch die Instandhaltung eines vereinseigenen denkmalgeschützten Gebäudes, durch das unwirtschaftliche Überlassen von Wohn- und Arbeitsraum an bedürftige Menschen (vornehmlich Studierende) und die Organisation und Durchführung von Kulturveranstaltungen (Konzerte, Ausstellungen, Theateraufführungen).

Im Moment bekommen wir die Gemeinnützigkeit für die Förderung mildtätiger Zwecke und der Studentenhilfe.
1. Frage:
Die Menschen, die in dem vereinseigenen Gebäude wohnen zahlen keine Miete sondern eine sogenannte „Kostenumlage“, die weit unter dem Mietspiegel liegt und für Instandhaltungs -und Nebenkosten, sowie die Verwirklichung der anderen Zwecke des Vereins verwendet wird. Sind diese Einnahmen dem Ideellen Bereich zuzuschreiben oder der Vermögensverwaltung?

2. Frage:
Der Verein ist gerade dabei einen teils denkmalgeschützten Anbau des vereinseigenen Wohnobjektes zu sanieren und sie den baurechtlichen Bestimmungen anzupassen um dort öffentlich zugängliche Veranstaltungen durchführen zu dürfen. Dies ist notwendig um den Zweck der Förderung von Kunst und Kultur weiter verwirklichen zu können. Es ist geplant in diesen Räumlichkeiten sowohl ideelle Ziele zu verwirklichen, als auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aufzunehmen (Veranstaltungen mit Getränkeverkauf, Vermietungen) um die laufenden Kosten des Raumes zu decken. Wie verfährt man hier mit der Aufteilung in die verschiedenen Tätigkeitsbereiche, was die Baukosten, die Nebenkosten, die Instandhaltung und ggf. die Personalkosten zu Verwaltung des Raumes betrifft? Werden diese Kosten prozentual entsprechend der tatsächlichen Nutzung des Raumes verteilt?

Re: Aufteilung Tätigkeitsbereiche
von: pfeffer ()
Datum: 31.01.2019

Die Menschen, die in dem vereinseigenen Gebäude wohnen zahlen keine Miete sondern eine sogenannte „Kostenumlage“, die weit unter dem Mietspiegel liegt und für Instandhaltungs -und Nebenkosten, sowie die Verwirklichung der anderen Zwecke des Vereins verwendet wird. Sind diese Einnahmen dem Ideellen Bereich zuzuschreiben oder der Vermögensverwaltung?

# Bei langfristiger Wohnraumvermietung (nicht hotelartig) ist das Vermögensverwaltung.


2. Frage:
Der Verein ist gerade dabei einen teils denkmalgeschützten Anbau des vereinseigenen Wohnobjektes zu sanieren und sie den baurechtlichen Bestimmungen anzupassen um dort öffentlich zugängliche Veranstaltungen durchführen zu dürfen. Dies ist notwendig um den Zweck der Förderung von Kunst und Kultur weiter verwirklichen zu können. Es ist geplant in diesen Räumlichkeiten sowohl ideelle Ziele zu verwirklichen, als auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aufzunehmen (Veranstaltungen mit Getränkeverkauf, Vermietungen) um die laufenden Kosten des Raumes zu decken. Wie verfährt man hier mit der Aufteilung in die verschiedenen Tätigkeitsbereiche, was die Baukosten, die Nebenkosten, die Instandhaltung und ggf. die Personalkosten zu Verwaltung des Raumes betrifft? Werden diese Kosten prozentual entsprechend der tatsächlichen Nutzung des Raumes verteilt?

# Das hängt von Raumaufteilung ab. Nur wenn Räume oder Teile davon ausschließlich für nichtbegünstigte Zwecke genutzt werden, wäre eine getrennte Finanzierung aus freien Mittel erforderlich.
Möglich ist dann evtl. auch der Vorsteuerabzug aus den Baukosten.
Bei einer Mischnutzung der Flächen würde eine zeitbezogene Aufteilung erfolgen, sonst eine flächenbezogene.

Re: Aufteilung Tätigkeitsbereiche
von: Lisa ()
Datum: 31.01.2019

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort!